Sie seien noch ungefähr 2 Monate zusammen gewesen, dann habe sie sich vom Privatkläger getrennt. Nach der Trennung hätten sie während ca. 5 Monaten noch weiter zusammen gewohnt. Im September 2012 habe sie die neue Wohnung bekommen und sei dann ausgezogen. Zum damaligen Nachbarn, C.________, habe sie ein sehr gutes Verhältnis gehabt. Es stimme, dass sie beim Auszug einen Revolver mitgenommen habe. Dies, weil sie in der neuen Wohnung alleine gewesen sei; sie sei ein «Schisshase». Der Privatkläger habe sie zweimal auf den Revolver angesprochen, aber sie habe beide Male noch nicht alle Kisten ausgepackt gehabt.