17 Dass er damals mit den Getränken zu ihr gegangen sei, sei eine Ausnahme gewesen. Auf Frage, wie C.________ dazu komme zu sagen, er (der Privatkläger) habe ihm (C.________) gesagt, es würde Geld im Kiosk fehlen, meinte der Privatkläger, es sei auch am Kiosk mal ein Portemonnaie weggekommen, das müsse in der Zeit gewesen sein, als er diesen noch selbst geführt habe. Sein Subaru sei eigentlich immer bei der Liegenschaft N.________ gestanden, für den Volvo habe er eine Garage gemietet gehabt.