_» gehabt habe. Er habe dem Frieden zuliebe zunächst keine Anzeige erstattet und dies erst gemacht, als es für ihn ernst geworden und er verurteilt worden sei. Die Beschuldigte habe den Kiosk unter der Bedingung weiterbetreiben können, dass er nichts damit zu tun habe. Er habe ihr beim Kiosk in keiner Weise mehr geholfen, weder bei den Finanzen, noch bei der Administration oder beim Einkauf.