Mit seiner weiteren Aussage, wonach er die Beschuldigte «erwischt» habe, wie sie ihm CHF 2‘500.00 gestohlen habe, müsse er den Vorfall an Ostern 2013 gemeint haben. Es sei aber nicht so zu verstehen, dass er sie damals in flagranti erwischt hätte, er sei ja in Spanien gewesen. Später habe er deshalb von CHF 3‘000.00 bzw. CHF 3‘500.00 gesprochen, weil er das Geld nicht genau gezählt gehabt habe. Er könne bestätigen, dass mit dem Schlüsselfund im Auto der Beschuldigten für ihn klar gewesen sei, dass letztere jederzeit Zugang zu seinem Auto und damit auch zum Schlüssel und zum Badge für das Restaurant «Q.________» gehabt habe.