Beim Diebstahl an Ostern sei Notengeld im Betrag von ca. CHF 3‘000.00 sowie das Geld aus der Sparsau weggekommen. Er wisse nicht, wie viel dort genau drin gewesen sei, aber die Sparsau sei viel leichter gewesen, als er nach Hause gekommen sei. 10.6.7 Einvernahme anlässlich der Berufungsverhandlung vom 4. Mai 2018 (pag. 317 ff.) An der Berufungsverhandlung bestätigte der Privatkläger seine bisherigen Aussagen als richtig.