Die Aussage der Beschuldigten, wonach er ihr nie Getränke vorbeigebracht habe, sei falsch. Er sei mit den Getränken zum Kiosk gefahren und habe nach dem Schlüssel gefragt. Dies in der Absicht, in ihrem Auto nach seinen Schlüsseln zu suchen. Dies habe er getan, weil er nach dem Diebstahl von Ostern vermutet habe, dass sie noch einen Schlüssel habe. Der Schlüssel, den er im Auto der Beschuldigten gefunden habe, sei im Seitenfach gewesen. Beim Diebstahl an Ostern sei Notengeld im Betrag von ca. CHF 3‘000.00 sowie das Geld aus der Sparsau weggekommen.