Während der Zeit nach der Trennung, als die Beschuldigte den Kiosk weiterbetrieben habe, habe er nichts mit dessen Betrieb mehr zu tun gehabt. Die Beschuldigte habe den Kiosk nicht für ihn weiterbetrieben. Sie habe gefragt, ob sie ihn übernehmen könne, aber er habe den Mietvertag nicht abgeben wollen. Er habe ihr gesagt, sie könne den Kiosk führen, er wolle aber nichts damit zu tun haben; er wolle nichts daran verlieren und nichts daran gewinnen. Sie habe auch das Administrative selbst erledigen müssen. Die Aussage der Beschuldigten, wonach er ihr nie Getränke vorbeigebracht habe, sei falsch.