Dies, obwohl sie über Ostern 2013 im Treppenhaus der Liegenschaft gesehen worden sei und sie C.________ ein Osternest hingelegt gehabt habe. Zur Wohnung in der Liegenschaft N.________ habe er mindestens drei Schlüssel gehabt. Er wisse nicht mehr, was nach dem Auszug der Beschuldigten aus der gemeinsamen Wohnung mit ihrem Wohnungsschlüssel passiert sei. Die Beschuldigte habe ihm wahrscheinlich einen Schlüssel zurückgegeben. Er sei nicht dort gewesen, als sie ausgezogen sei. Er wisse nicht, wer nach dem Auszug der Beschuldigten alles einen Wohnungsschlüssel gehabt habe. Seine Mutter habe sicher einen gehabt, sonst wüsste er niemanden.