Sie seien damals davon ausgegangen, dass sich jemand im Gebäude im Bereich der Toiletten, Garderoben und Dusche versteckt gehabt und – nachdem er und die Mitarbeiter nach Hause gegangen seien – die Schiebetür geöffnet habe und in das Restaurant eingedrungen sei. Sie seien davon ausgegangen, dass die Person zuvor noch einige Kollegen ins Gebäude gelassen habe, um gemeinsam mit diesen die Tür aufzubrechen. Auf Vorhalt des Bade-Protokolls, meinte der Privatkläger, er habe immer gesagt, dass es komisch sei, dass sein Badge um zwei Uhr morgens genutzt worden sei. Er sage nicht, dass es nicht sein Badge gewesen sei, aber er sei es nicht gewesen.