204 ff.) Anlässlich der Hauptverhandlung vor dem Regionalgericht Bern-Mittelland vom 12. September 2017 äusserte sich der Privatkläger zusammenfassend wie folgt: Er sei am 29. Dezember 2012 um ca. 08:00 Uhr zum Restaurant «Q.________» gefahren. Zwei Stammgäste seien wie immer schon draussen am Warten gewesen. Sie hätten gemeinsam das Gebäude betreten. Die Schiebetür sei einen Spalt weit offen gestanden und sie hätten noch Witze gemacht, wer wohl hier rein sei. Er habe versucht, die Tür zu öffnen, doch sie sei blockiert gewesen. Es sei manchmal so gewesen, dass die Tür beim Öffnen stecken geblieben sei.