Er wisse nur, dass die Beschuldigte einen Wohnungsschlüssel im Auto gehabt habe. Den Einbruch in seine Mietwohnung habe er bemerkt, als er an Ostern 2013 nach Hause gekommen sei. Er habe keine Anzeige gestattet, weil er «e guetmüetige Löu» sei und nicht gerne ein «Gstürm» habe. Wenn man ihn aber nun wegen des Diebstahls vom 29. September 2012 im Restaurant «Q.________» zur Verantwortung ziehe: «Da hört es auf».