Er habe mit C.________ einmal die Wohnungsschlüssel ausgetauscht, als er in den Ferien gewesen sei, aber er habe den Schlüssel damals wieder zurückbekommen. Davon, dass C.________ den Schlüssel nach seiner Trennung von der Beschuldigten zurückgegeben haben wolle, wisse er nichts. C.________ habe ihm einfach gesagt, dass er «gottefroh» gewesen sei, dass er zum Zeitpunkt des Diebstahls in seiner Mietwohnung keinen Schlüssel mehr gehabt habe. Er wisse auch nichts davon, dass C.________ den Wohnungsschlüssel an die Beschuldigte zurückgegeben haben wolle. Er wisse nur, dass die Beschuldigte einen Wohnungsschlüssel im Auto gehabt habe.