Sie habe dem Nachbarn gegenüber geäussert, dass er (der Privatkläger) schwer dafür bezahlen werde, dass er sie verlassen habe. C.________ habe ihm das alles erzählt, weil er (der Privatkläger) schlecht dastehe, auch vor der Versicherung. 10.6.5 Einvernahme vom 2. November 2016 (als Auskunftsperson/Privatkläger im vorliegenden Verfahren, pag. 6 ff.) Nach Eröffnung des Strafverfahrens gegen die Beschuldigte wurde der Privatkläger am 2. November 2016 durch die regionale Staatsanwaltschaft Bern-Mittelland einvernommen, nun als Privatkläger. Er gab zu Protokoll, er sei an Ostern 2013 für etwa vier Tage in Mallorca gewesen.