Er habe die Beschuldigte gefragt, ob sie diesen mitgenommen habe, was sie verneint habe. C.________ habe aber gesehen gehabt, dass die Beschuldigte den Revolver mitgenommen gehabt habe. Er habe die Beschuldigte angerufen und ihr mit einer Anzeige gedroht, woraufhin sie den Revolver zurückgebracht habe. Sie habe gesagt, einfach Angst gehabt zu haben, da sie jetzt alleine wohne. Nach der Trennung habe die Beschuldigte seinen Kiosk weitergeführt. Es sei vereinbart gewesen, dass sie das Geld, welches sie einnehme, als Lohn behalten dür-