__, einvernehmen. Letztere sei spielsüchtig und brauche immer Geld. Mit seiner Ex-Freundin wolle er nicht mehr sprechen, sie rede auch nicht mehr mit ihm. Dass sie Geld aus seiner Wohnung gestohlen habe, wisse er, denn er habe sei dabei «erwischt», wie sie ihm CHF 2‘500.00 gestohlen habe. 10.6.4 Einvernahme vom 8. April 2016 (als Auskunftsperson im vorliegenden Verfahren, pag. 2 ff.) Anlässlich der Anzeigeerstattung gegen die Beschuldigte äusserte sich der Privatkläger wie folgt: Er habe sich im Sommer 2012 von der Beschuldigten getrennt. Danach habe sie noch ungefähr bis im September 2012 bei ihm gewohnt.