11 die er damals von den Gebrüdern I.________ und K.________ erhalten gehabt habe, seien nicht personifiziert gewesen. Die Schlüssel seien auch herumgereicht worden, wenn jemand Frühschicht gehabt oder die Putzfrau schon früh mit Putzen begonnen habe. Es sei kein Schlüsselübergabeprotokoll geführt worden. Auf Vorhalt seiner eigenen Aussagen vom 27. Oktober 2014, wonach die Beschuldigte in der fraglichen Nacht vor dem Einbruch im Restaurant «Q._____