Einleitend gab der Privatkläger zu Protokoll, er habe keinen Grund, einen Versicherungsbetrug zu begehen, seine Eltern seien angesehene Leute und er hätte diese um Geld bitten können, wenn er welches gebraucht hätte. Die Aussagen von I.________ seien eine «Retourkutsche». Im Zusammenhang mit den Vorkommnissen bei der Beendigung des Pachtvertrages gab der Privatkläger weiter an, die Gebrüder I.________ und K.________, der Buchhalter und alle Familienmitglieder der Gebrüder I.________ und K.________ hätten auch Schlüssel gehabt, um ins Restaurant zu gelangen. Die drei Schlüssel,