Es könne somit seine Ex-Freundin gewesen sein. Schliesslich sei es nicht das erste Mal gewesen, dass sie hinter sein Portemonnaie gegangen sei. 10.6.3 Einvernahme vom 26. Januar 2015 (als Beschuldigter im Verfahren PEN 15 335, pag. 62 ff.) Nachdem die Einvernahme vom 27. Oktober 2014 aufgrund eines Brandalarms unverlesen hatte unterbrochen werden müssen, wurde diese am 26. Januar 2015 wieder aufgenommen. Einleitend gab der Privatkläger zu Protokoll, er habe keinen Grund, einen Versicherungsbetrug zu begehen, seine Eltern seien angesehene Leute und er hätte diese um Geld bitten können, wenn er welches gebraucht hätte.