Sie habe dort bleiben wollen, obwohl sie sich getrennt hätten. Er habe ihr gesagt, dass sie den Kiosk übernehmen und auf eigene Rechnung arbeiten könne. Er habe einfach nichts damit zu tun haben wollen. Auf Frage, weshalb er bei der Polizei den Verdacht geäussert habe, dass seine Ex- Freundin etwas mit dem Einbruch vom 29. Dezember 2012 zu tun haben könnte, antwortete der Privatkläger, es sei einfach so. Er sei es nicht gewesen und wenn jemand mit einem der drei Schlüssel hinein gegangen sei, so müsse es jemand anderes gewesen sein. Es könne somit seine Ex-Freundin gewesen sein.