Es sei aber auch vorgekommen, dass er seinen Schlüssel abgegeben habe. Auf erneuten Vorhalt des Badge-Protokolls gab der Privatkläger an, wenn es so gewesen wäre, dass genau sein Badge gebraucht worden wäre, dann wäre es nicht er gewesen. Auf Vorhalt, dass er der Polizei gegenüber nie gesagt habe, dass sein persönlicher Badge entwendet worden wäre, wurde dies so vom Privatkläger bestätigt. Daraufhin wünschte der Privatkläger um 09:05 Uhr eine Unterbrechung der Einvernahme, um mit seinem Anwalt Kontakt aufzunehmen. Um 09:12 Uhr erschien er wieder und gab Folgendes zu Protokoll: Er wisse nicht mehr genau, wie es zeitlich gewesen sei.