Aufgrund des durch die Äusserungen der Gebrüder I.________ und K.________ sowie durch das in der Zwischenzeit edierte Badge-Protokoll begründeten Verdachts, wonach der Privatkläger den Diebstahl vom 29. September 2012 im Restaurant «Q.________» inszeniert haben könnte, wurde dieser am 26. Mai 2014 durch die Kantonspolizei Bern als beschuldigte Person einvernommen und gab dabei zusammenfassend Folgendes zu Protokoll: Er vermute, dass sich der Täter in der Tatnacht vom 29. September 2012 im Gebäude habe einschliessen lassen und anschliessend von dort aus in das Restaurant gelangt sei.