Gemäss Nachtrag der Kantonspolizei Bern vom 22. August 2014 (pag. 89 ff.) bedeute dieser Vermerk, dass für die jeweilige Person ein neuer, absolut identischer Badge programmiert worden sei, nachdem der alte beispielsweise defekt geworden oder verlustig gegangen sei (pag. 91). 10.6 Aussagen des Privatklägers 10.6.1 Einvernahme vom 26. Mai 2014 (als Beschuldigter im Verfahren PEN 15 335, pag. 52 ff.) Aufgrund des durch die Äusserungen der Gebrüder I.__