__ wird auf die nachstehenden Ausführungen verwiesen. Der Privatkläger stellte Strafantrag wegen Diebstahls, Sachbeschädigung und Hausfriedensbruchs (vgl. pag. 57 f.). Abschliessend wird im Nachtrag darauf hingewiesen, dass der Sachverhalt aufgrund der polizeilichen Ermittlungen nicht abschliessend habe geklärt werden können. Aufgrund der relativ lange zurückliegenden Tatzeit habe keine Spurensicherung vorgenommen werden können und es bestünden keine weiteren Ermittlungsansätze. 10.5 Aufzeichnung Badge-Protokoll (pag. 75-92) Gemäss Personenliste (pag. 75 f.) waren insgesamt 7 Badges (Nrn.