Bei Auflösung des Pachtverhältnisses habe der Privatkläger wie jeder andere Mitarbeiter seinen Badge wieder korrekt abgegeben. Der Privatkläger habe auch gegenüber der Polizei nie etwas davon erwähnt, dass sein Badge gestohlen worden wäre, und auf der Aufzeichnung sei ersichtlich, dass der Badge bereits vor der Tatzeit regelmässig verwendet und auch nach dem Einbruch normal weiterverwendet worden sei. 10.4 Nachtrag vom 23. Juni 2016 betreffend Einbruchdiebstahl (pag. 52 ff.) bzw. Anzeigerapport vom 23. Juni 2016 betreffend Einschleichdiebstahl (pag. 59 ff.)