__ einvernommen wurde. Dieser habe ausgesagt, bereits am Morgen nach dem Diebstahl misstrauisch gewesen zu sein. Der Privatkläger habe später begonnen seine Mitarbeiter zu beschuldigen und er (K.________) sich deshalb veranlasst gesehen habe, einen Auszug vom Zugangssystem (Badge-Protokoll) einzuholen. Dabei habe er feststellen können, dass der auf den Privatkläger registrierte Badge in der Tatnacht um 02:31 benutzt worden sei. Auch K.________ habe angegeben, dass nur ein Badge unter dem Namen des Privatklägers registriert gewesen sei. Zudem habe der Privatkläger gemäss K._____