_» etwas dubios vorgekommen sei. Da keine Einbruchspuren ersichtlich gewesen seien und sich der Privatkläger auch ein wenig merkwürdig verhalten habe, habe der Bruder des Befragten, K.________, beim Buchhalter der L.________ AG einen Auszug des Badge- Protokolls ausstellen lassen. Aus diesem sei ersichtlich gewesen, dass der Badge des Privatklägers in der Tatnacht, um 02:31 Uhr, bei der Eingangstür benutzt worden sei. Es habe mehrere Badges gegeben, jedoch nur einen, der auf den Privatkläger registriert gewesen sei. Dem Nachtrag ist weiter zu entnehmen, dass daraufhin am 1. Mai 2014 K.________ einvernommen wurde.