6 10.3 Nachtrag vom 26. Mai 2014 betreffend Betrugstatbestand (pag. 70 ff.) Gemäss Nachtrag vom 26. Mai 2014 habe sich I.________ am 9. Januar 2014 bezüglich einer Einvernahme auf der Polizeiwache Köniz befunden. Er und sein Bruder K.________ hätten im Jahr 2012 das Restaurant «Q.________» an den Privatkläger verpachtet gehabt. Nach Auflösung des Pachtverhältnisses sei es zu Unstimmigkeiten zwischen den Parteien gekommen, welche zu einer Strafanzeige des Privatklägers wegen Sachentziehung und Nötigung geführt hätten.