__ ausgezogen und habe noch vor dem 29. September 2012 sämtliche Schlüssel abgegeben. Sie habe danach – abgesehen von einer kurzen Phase in der zweiten Hälfte des Jahres 2013, als der Privatkläger hospitalisiert gewesen sei und sie tagsüber jeweils die gemeinsamen Hunde ins Restaurant «Q.________» gebracht habe – über keine Wohnungs- und/oder Autoschlüssel des Privatklägers mehr verfügt. Sie habe folglich weder am 29. September 2012 Zugang zum Restaurant «Q.________» noch an Ostern 2013 Zugang zur Wohnung des Privatklägers in der Liegenschaft N.________ gehabt. Die Beschuldigte bestreitet im Speziellen die Aussage von C.__