Im Verlauf des Frühjahrs/Sommers 2012 kam es zur Trennung, im Herbst 2012 zog die Beschuldigte aus der gemeinsamen Wohnung aus, wobei ihr C.________, der dortige Nachbar, beim Zügeln half. Unbestritten ist weiter, dass der Privatkläger am 29. September 2012 um 09:03 Uhr über die regionale Einsatzzentrale der Kantonspolizei Bern einen Diebstahl in dem zu dieser Zeit von ihm gepachteten Restaurant Restaurant «Q.________» in R.________ meldete.