8. Unbestrittener / Bestrittener Sachverhalt 8.1 Unbestritten ist, dass die Beschuldigte und der Privatkläger während ca. 5 ½ Jahren ein Paar waren und während ca. 5 Jahren zusammen wohnten, zuletzt in der (anschliessend vom Privatkläger alleine weiter bewohnten) Mietwohnung an der O.________strasse in Bern (Liegenschaft N.________). Im Verlauf des Frühjahrs/Sommers 2012 kam es zur Trennung, im Herbst 2012 zog die Beschuldigte aus der gemeinsamen Wohnung aus, wobei ihr C.________, der dortige Nachbar, beim Zügeln half.