5.2 Die Verteidigung beantragte namens der Beschuldigten was folgt (pag. 339): 1. A.________ sei des Diebstahls im Restaurant Q.________ und des Diebstahls in der Liegenschaft N.________, O.________strasse, angeblich begangen am 29. September 2012 bzw. im Zeitraum Ostern 2013 vollumfänglich freizusprechen, unter Auferlegung der erstinstanzlichen Verfahrenskosten an den Staat. A.________ sei eine Entschädigung für ihre Parteikosten in der von der 1. Instanz festgesetzten Höhe zuzusprechen und diese sei dem Staat aufzuerlegen.