288). Die Generalstaatsanwaltschaft verzichtete mit Eingabe vom 22. Dezember 2017 auf die Teilnahme am oberinstanzlichen Verfahren (pag. 286 f.). Die Berufungsverhandlung fand am 4. Mai 2018 statt. 2 3. Sicherheitsleistung Mit Verfügung vom 11. Januar 2018 wurde der Privatkläger aufgefordert, innert 10 Tagen eine Sicherheit von CHF 3‘000.00 für die Verfahrenskosten zu leisten (pag. 291 ff.). Die verlangte Sicherheit ging am 17. Januar 2018 fristgerecht ein (pag. 295).