Damit ist die Rüge des Beschuldigten, wonach die Radaranlage mehr der Geldeinnahme als der Verkehrssicherheit diene, nicht zu hören. 10.5 Fazit Damit ist erstellt, dass der Beschuldigte am 1. Dezember 2016 mit seinem Personenwagen (Kontrollschild C.________) auf der Hauptstrasse Tüscherz-Alfermée, Alfermée in Fahrtrichtung Neuenburg mit einer Geschwindigkeit von 82 km/h gemessen wurde und damit die signalisierte Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h nach Abzug der vom ASTRA festgelegten Geräte- und Messunsicherheit innerorts um 17 km/h überschritt.