Vorliegend dürften ferner Massnahmen zur Verkehrsberuhigung massgebend sein, wie bereits aus dem Titel des Konzepts N5 linkes Bielerseeufer hervorgeht. Damit ist die Rüge des Beschuldigten, wonach die Radaranlage mehr der Geldeinnahme als der Verkehrssicherheit diene, nicht zu hören.