Die Ausnahmesituation, dass beide Signaltafeln gleichzeitig durch Fahrzeuge verdeckt sind, kann theoretisch nicht ausgeschlossen werden. Eine solche Ausnahmesituation ist vorliegend jedoch nicht gegeben. Der Beschuldigte bestätigte selbst, dass das 60er-Schild rechts mit dem Ortsschild kombiniert sei (pag. 34, Z. 9 f.). Es liegen darüber hinaus keine Hinweise vor, wonach beide Schilder zur gleichen Zeit verdeckt gewesen wären.