Gemäss Art. 103 Abs. 1 SSV stehen Signale am rechten Strassenrand. Sie können am linken Strassenrand wiederholt, über die Fahrbahn gehängt, auf Inseln gestellt oder in zwingenden Ausnahmefällen ausschliesslich links angebracht werden. Vorliegend befindet sich eine Tafel auf der rechten Strassenseite gemeinsam mit dem Ortschild Alfermée und eine andere auf der linken Strassenseite (pag. 35a), womit die gesetzlichen Anforderungen an den Standort erfüllt sind. Darüber hinaus ergeben sich aufgrund des Google-Maps-Ausdrucks keinerlei Hinweise darauf, wonach die freie Sicht auf die Signale eingeschränkt wäre. Diese stehen frei und sind gut erkennbar.