In seiner Berufungserklärung ergänzte er, dass dieses Schild jederzeit durch den Gegenverkehr verdeckt sein könne (pag. 72). Gemäss der Vorinstanz könne dem Google-Maps-Auszug entnommen werden, dass sich vor der Radaranlage und insbesondere noch vor der Kurve auf jeder Strassenseite jeweils ein gut ersichtliches Schild, welches die Höchstgeschwindigkeit auf 60 km/h beschränke, befinde.