9 zug auf die Problematik der Mehrfachbeschilderung, dass dieses Schild in Kombination mit dem Ortsschild in Fahrtrichtung rechts stehe (pag. 72). Im Rahmen der erstinstanzlichen Hauptverhandlung nahm er sodann auf das Signal auf der linken Strassenseite Bezug und brachte vor, dass dieses Schild eine «Placeboübung» sei. Er warf die Frage auf, welcher Autofahrer in einer Rechtskurve nach links schaue und beantwortete diese Frage sogleich selbst mit «Keiner!» (pag. 33, Z. 39 ff.). In seiner Berufungserklärung ergänzte er, dass dieses Schild jederzeit durch den Gegenverkehr verdeckt sein könne (pag.