(Urteil des Bundesgerichts 6B_622/2009 vom 23.10.2009 E. 2.4). Auf dem Google-Maps- Ausdruck ist ersichtlich, dass auf der Hauptstrasse am Ortsbeginn von Alfermée sowohl ein Signal «Ortsbeginn auf Hauptstrassen» (SSV, Anhang 2, Signal 4.27) als auch ein Signal «Höchstgeschwindigkeit 60 km/h» (SSV, Anhang 2, Signal 2.30) stehen. Das erste Radarmessgerät folgt erst später in Fahrtrichtung Neuenburg, weshalb erstellt ist, dass der Beschuldigte an diesen Schildern vorbeifuhr, was nicht weiter bestritten wird.