_ Uhr auf der Hauptstrasse in Tüscherz-Alfermée gelenkt hat. 10.2 Qualifikation als Innerortsstrecke Der Beschuldigte erhob sowohl gegenüber der Staatsanwaltschaft als auch anlässlich der erstinstanzlichen Hauptverhandlung den Einwand, dass nicht klar sei, ob die fragliche Strecke Schnellstrassencharakter aufweise (pag. 24, Z. 32 ff.; pag. 33, Z. 29 ff.). In seiner Berufungserklärung vom 15. Dezember 2017 führte er ebenfalls aus, dass umstritten sei, ob die Strasse am linken Bieler Seeufer einer klassischen Innerortsstrecke gleiche (pag. 72). Die Vorinstanz qualifizierte die fragliche Strecke als Innerortsbereich.