Ansonsten würden ja keine nennenswerten Unfälle mehr passieren. Schliesslich äusserte sich der Beschuldigte zur Beschilderung, wonach vor dem ersten Radarmessgerät ein Wechsel der Höchstgeschwindigkeit von 80 km/h auf 60 km/h stattfinde und dies nur mit einem einzigen Schild ausgewiesen sei. Schliesslich werde die Strecke vor der zweiten Radarmessanlage mit vier weiteren Schildern der Höchstgeschwindigkeit 60 km/h ausgewiesen. Dass das erste Radarmessgerät der Verkehrssicherheit dienen soll, sei nicht nachvollziehbar.