Diese nicht mahnende Installationsart sei bewusst gewählt worden, um die grösstmögliche Ahndung der Übertretungen und Einnahmen zu erzielen. Unter dem Verkehrsberuhigungskonzept N5 sei diese Anlage vor ca. zehn Jahren in Betrieb genommen worden (pag. 71). Nach über zehn Jahren im Betrieb der offensichtlich nicht ausreichend wirksamen baulichen, plakativen, mahnenden Massnahmen sei das Ziel der Verkehrssicherheitserhöhung offensichtlich nicht erreicht worden. Ansonsten würden ja keine nennenswerten Unfälle mehr passieren.