SR 741.013.1) sowie in der Messmittelverordnung (MessMV; SR 941.210) enthalten. Wer Messsysteme verwendet, muss sicherstellen, dass sie den rechtlichen Anforderungen entsprechen und dass die Verfahren zur Erhaltung der Messbeständigkeit durchgeführt werden. Dies betrifft insbesondere allfällige Vorschriften über die Zulassung, die Eichung und die Kennzeichnung von Messsystemen (Art. 3 Abs. 2 VSKV- ASTRA). Gemäss Art. 24 Abs. 1 MessMV muss