Solche Installationen mit einer 10-jährigen Betriebszeit seien oft über die Zeit schon durch ihre Erscheinungsform nicht mehr nötig. Das Ziel sei erreicht worden und die Verkehrsüberwachungsanlage mit ihren Unterhaltskosten sei bei Weitem nicht mehr kostendeckend und werde entweder versetzt oder rückgebaut (pag. 71). Mit Schreiben vom 14. Januar 2018 stellte er sodann den Antrag, das erwähnte Eichzertifikat zu edieren sowie B.________ einzuvernehmen (pag. 90). In seiner Berufungsbegründung vom 18. Juni 2018 griff er die Rüge der zweifelsfreien Funktionsfähigkeit der Anlage wieder auf.