3 II. Formelles – Beweisanträge und neue Behauptungen des Beschuldigten In seiner Berufungserklärung vom 15. Dezember 2017 rügte der Beschuldigte erstmals die Funktionsfähigkeit der Radaranlage und führte aus, dass das Eichprotokoll dieses Radargeräts nicht vorliege (pag. 73). Diese Anlage sei vor ca. 10 Jahren in Betrieb genommen worden. Solche Installationen mit einer 10-jährigen Betriebszeit seien oft über die Zeit schon durch ihre Erscheinungsform nicht mehr nötig.