2 Einvernahme von B.________ abgewiesen (pag. 99 f.; zur Begründung vgl. pag. 100 ff.). Mit Schreiben vom 13. Februar 2018 wurde sodann das Eichzertifikat und das Messprotokoll bei der Kantonspolizei Bern ediert (pag. 103). Die Kantonspolizei reichte das Eichzertifikat am 15. Februar 2018 ein. Ergänzend führte sie aus, dass es sich hierbei um eine stationäre, unbemannte Verkehrsüberwachungsanlage handle, welche täglich und während 24 Stunden in Betrieb sei.