Gelegenheit eingeräumt, eine schriftliche Begründung seiner Berufung einzureichen bzw. auf seine Ausführungen in der Berufungserklärung hinzuweisen oder ergänzende Ausführungen im Rahmen der Berufungsbegründung zu tätigen (pag. 111 f.). Aufgrund der E-Mail vom 28. März 2018 und der damit einhergehenden Abwesenheit des Beschuldigten sowie der E-Mail vom 20. Mai 2018, wurde mit Verfügung vom 22. Mai 2018 die Anordnung des schriftlichen Verfahrens wiederholt und der Beschuldigte erneut aufgefordert, innert 30 Tagen ab Zustellung der Verfügung eine schriftliche Begründung seiner Berufung einzureichen (pag.