2. Berufung Gegen dieses Urteil meldete der Beschuldigte mit Schreiben vom 25. September 2017 fristgerecht die Berufung an (pag. 42). Nach Zustellung der schriftlichen Urteilsbegründung mit Verfügung vom 22. November 2017 (pag. 61) reichte der Beschuldigte am 15. Dezember 2017 form- und fristgerecht eine Berufungserklärung sowie diverse Fotos und eine E-Mail an das Strassenverkehrs- und Schifffahrtsamt des Kantons Bern ein (pag. 71 ff.). Mit Verfügung vom 22. Dezember 2017 wurde der Beschuldigte aufgefordert, innert angesetzter Frist zu verdeutlichen, welche Teile des Urteils angefochten werden (pag.