___ CHF 60.00). 5. Zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 5‘459.40 (inkl. Auslagen und MwSt) an den Strafkläger für dessen Aufwendungen im erstinstanzlichen Verfahren. 6. Zur Bezahlung einer Entschädigung von CHF 12‘108.50 (inkl. Auslagen und MwSt) an den Strafkläger für dessen Aufwendungen im oberinstanzlichen Verfahren. II. Zu eröffnen: - dem Beschuldigten, v.d. Rechtsanwalt B.________ - dem Strafkläger, v.d. Rechtsanwalt D.________ - der Generalstaatsanwaltschaft Mitzuteilen: - der Vorinstanz - der Koordinationsstelle Strafregister (nur Dispositiv; nach unbenutztem Ablauf der Rechtsmittelfrist oder Entscheid der Rechtsmittelbehörde)