29 dieser Situation unmöglich kontrollieren konnte, ob nicht noch ein Auto oder ein Fahrrad entgegenkam. Umso unverständlicher erschiene das Ausweichmanöver des Beschuldigten, wenn er sich (entsprechend seinen Aussagen gegen Ende des Verfahrens) der entgegenkommenden Radfahrerin F.________ bewusst gewesen wäre und sie mit seinem Manöver bewusst in den Bereich einer Frontalkollision gebracht hätte.